Zitat: "Wenn jemand in Deutschland seine Wohnung gemeldet hat, wird dort nach § 2 Absatz 2 des Rundfunkstaatsvertrags vermutet, dass er dort tatsächlich wohnt."
Hola @donchrisml: schoen, dass du auf die Vorschrift bezueglich der Rundfunkgebuehren hingewiesen hast. Denn jetzt weiss ich wieder, warum ...