[15.01.2019] Kolumbien: Reise- und Sicherheitshinweise

Hier werden die aktuellen Reise- & Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes, des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten und vom Bundesministerium Österreichs veröffentlicht.
Antworten
Benutzeravatar

Themenstarter
Eisbaer
Moderator(in)
Moderator(in)
Offline
Beiträge: 9556
Registriert: Fr 10. Jul 2009, 05:34

[15.01.2019] Kolumbien: Reise- und Sicherheitshinweise

Beitrag von Eisbaer »

Von Reisen in folgende Departamentos bzw. Gebiete wird – mit Ausnahme von Fahrten auf Hauptstraßen zwischen Großstädten bei Tageslicht - dringend abgeraten:

- Norte de Santander (mit Ausnahme der Hauptstadt Cúcuta)
- Arauca (mit Ausnahme der gleichnamigen Hauptstadt)
- Vichada (mit Ausnahme der Hauptstadt Puerto Carreño)
- Guainía (mit Ausnahme der Hauptstadt Puerto Inírida)
- Guaviare (mit Ausnahme der Hauptstadt San José del Guaviare)
- Caquetá (mit Ausnahme der Hauptstadt Florencia)
- Östliche und südliche Teile von Meta (mit Ausnahme der Tourismusregion Caño Cristales)
- Putumayo (mit Ausnahme der Hauptstadt Mocoa)
- Nariño (außer der Hauptstadt Pasto und dem Grenzübergang Ipiales)
- Südlicher Teil des Valle del Cauca
- Chocó (außer dem Küstenstreifen zwischen Nationalpark Utría und Punta Arusi)
- Ländliche Regionen im Norden von Antioquia
- Süd-Córdoba und
- Süd-Bolívar

Drogenkuriere
Reisende werden gegen ihren Willen und in Unkenntnis als „Drogenschmuggler„ missbraucht. Besondere Vorsicht gilt bei Lockangeboten z.B. über das Internet, um auf Kosten anderer eine Reise durchzuführen, ebenso sollten Reisende kein Gepäck für Fremde mitnehmen und den Inhalt des eigenen Gepäcks kontrollieren.

Einreise/Aufendhalt
Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen rein touristischen Aufenthalt in Kolumbien kein Visum. An den Grenzübergangsstellen bzw. auf den internationalen Flughäfen wird von der Immigrationsbehörde „Migración Colombia“ per Stempel im Reisepass die Aufenthaltsdauer festgelegt.
Die zunächst maximale Aufenthaltsdauer beträgt 90 Tage. In der Regel wird eine einmalige Verlängerung um weitere 90 Tage gewährt, ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
Du bist zufrieden mit unserer Hilfe! Dann helfe bitte mit einer kleinen » Spende « Danke und Vergelt´s Gott!
Antworten

Erstelle einen Account oder melde dich an, um an der Diskussion teilzunehmen

Du musst Mitglied sein, um eine Antwort schreiben zu können

Einen Account erstellen

Du bist kein Mitglied? Registriere dich, um unserer Community beizutreten.
Mitglieder können ihre eigenen Themen starten und Themen abonnieren
Es ist einfach und dauert nur eine Minute

Registrieren

Melde dich an

Social Media

       
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag