Guten Abend ,
diesmal habe ich denke ich eine fachere und definiertere frage als beim letzten thema.
ein bekannter von mir moechte eine wohnung kaufen in kolumbien, daher selbstaendig erwerbstaetig ist (einzelunternehmung)in der scheiz und schon genug kopfschmerzen hat mit den steuerbehoerenden, moechte er nun eine ferienwohnung kaufen in kolumbien aber nur wenn er sicher ist das de schweizer fiskus nicht dahinter kommen kann. (und wieder mal das private mit dem geschaeftsvermoeben nach gutduenken verrechnen kann;-)
er moechte keine steuern hinterziehen - die bezahlt er ja sowiso in kolumbien als impuesto predial.
meine erfahrungen sind die auf der escritura wird nur der name , dokumenten-nummer , ungefaehrer wohnsitz gefuehrt - daher habe ich ihm gesagt mir scheint es fast unmoeglich das da jemand nachfragen kann und wann dann nur in ganz extremen faellen nicht wegen einer wohnung die 80 000 usd wert hat.
besp. in meiner escritura steht verkaufer alfonso , dokunr. 12334, wohnhaft in cartagana (wohnt eigenlich in ecuador) verkauft an rosario, dokunr. 455666 , wohnhaft in rio de janeiro (eigentlich wohnhaft in italien)
meine kollege moechte das aber schwarz auf weiss haben von einem anwalt oder steuerberater - was habt ihr fuer erfahrungen gemacht?
ich hoffe ihr koennt uns weiter helfen.
gute nacht und danke im voraus
Immobilienerwerb / Informationsaustusch Kolumbien - Schweiz
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