Hallo zusammen,
Ich habe mir hier bereits ein paar Einträge zu dem Thema durchgelesen, bin aber leider noch nicht schlauer geworden.
Vielleicht hat jemand aktuell damit Erfahrung.
Ich würde gerne meine Verlobte aus Kolumbien in Deutschland heiraten. Zur Zeit befinde ich mich nach 6-monatigem Aufenthalt wieder in D
und sie ist in Kolumbien.
Ich habe mich beim Standesamt in Deutschland informiert, die mir einen Laufzettel mit allen benötigen Unterlagen für das OLG gegeben haben,
da in Kolumbien ja leider kein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt wird. So weit, so gut.
Sie benötigt:
1. Geburtsurkunde notariell beglaubigt mit Apostille und dann in Deutschland übersetzt
2. Eidestattliche Erklärung von mindestens zwei Zeugen über den Familienstand im Original, abgegeben vor einem kolumbianischen Notar in D übersetzt.
3. Eigene eidesstattliche Erklärung zum Familienstand vor dem deutschen Standesbeamten
Danach würde der Termin der Heirat festgesetzt werden.
Das erste Problem aktuell ist, dass Sie beim Notar mit zwei Zeugen war, diese jedoch nicht erwähnt wurden im Schreiben bzw. auch nicht unterschrieben haben. Sie scheint jetzt eine "normale" declaracion jurada zu haben, in der nur Sie bestätigt, dass sie nicht verheiratet ist, etc.
Gibt es für diese Art der Erklärung mit zwei Zeugen einen speziellen Namen? Der Notar hat auch keinerlei Fragen nach Zeugen gestellt.
Das zweite Problem wäre, dass Sie hier die benötigten Papiere mit mir abgibt und ihre eidesstattliche Erklärung vor dem Standesbeamten gibt um den
Hochzeitstermin zu bekommen. Nach Recherchen bzw. Nachfragen in der deutschen Botschaft bekommt man dieses Heiratsvisum aber erst wenn der Termin feststeht und dann natürlich die diversen anderen Papiere, wie Deutschtest A1 (was kein Problem ist, da Sie hier 1 1/2 Jahre Austausch gemacht hat) beibringt.
Jetzt müsste Sie meines Erachtens eigentlich mit einem Schengenvisum nach Deutschland reisen, dort alle Sachen erledigen und dann wieder ausreisen und dann auf das Visum zur Eheschließung warten. Die zuständige Ausländerbehörde kann mir laut eigener Aussage da auch nicht helfen. Sie meinten nur es ist nicht möglich mit einem Schengenvisum zu Heiraten und einen Aufenthaltstitel im Nachhinhein zu beantragen. Habt ihr vielleicht Ideen oder Erfahrungen?
Ich hoffe ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt und würde mich über Rückmeldungen sehr freuen.
Vielen Dank und viele Grüße
Andy
Heirat in Deutschland
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Dieses Thema hat schon 9 interessante Antworten
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