Das Bundesministerium teilt mit, dass unverheiratete Partner, die für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen in einem 180-Tage-Zeitraum visumsfrei sind unter bestimmten Voraussetzungen zu Besuchszwecken zu ihrem in Deutschland lebenden Partner einreisen dürfen. Voraussetzung ist u.a., dass sich die Partner zuvor bereits in Deutschland getroffen haben oder in Kolumbien einen gemeinsamen Haushalt geführt haben.
Vorzulegen sind hierfür:
- Eine Einladung der in Deutschland wohnhaften Person
- Eine gemeinsam unterschriebene Erklärung zum Bestand der Beziehung
- Nachweise der vorherigen Treffen durch Pass-Stempel, Reiseunterlagen oder Flugtickets
Die gemeinsame Einreise unverheirateter Paare ist darüber hinaus möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dieser ist entsprechend nachzuweisen.
Die endgültige Entscheidung über die Einreise treffen stets die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei bei der Grenzkontrolle.
Quelle: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat