Hallo Community,
jetzt komme ich mal mit ein paar ganz blöden Fragen, wo die Antworten leider, wie immer in Kolumbien, zwischen den Zeilen stehen. Letztes Jahr habe ich mit meiner deutschen Kreditkarte Einkäufe in Höhe von ~18.000.000 COP bezahlt. Zusätzlich habe ich Barabhebungen in Höhe von ~60.000.000 COP getätigt und insgesamt etwa 4.500.000 COP Gebühren bezahlt. Sind die Barabhebungen jetzt auch Konsum oder nur die bezahlten Einkäufe? Weder auf Spanisch noch auf Deutsch verstehe ich diese Bedingungen. Dazu muss ich noch sagen, wir sind eine dreiköpfige Familie und da scheint mir das nicht versteuerungswürdig. Es kann ja nicht sein, das jedes Familienmitglied eine Kreditkarte braucht, um unter den 46.418.000 Pesos zu bleiben. Was auch allein von den Einkommensverhältnissen nicht möglich ist. Z. B. Schulgeld für den Sohn mit Uniformen für mehrere Schulen allein mehr als 4.000.000 Peso, weil es so gut wie keine staatliche Schulen gibt.
Die nächste Frage bezieht sich auf das maximale Vermögen, das man steuerfrei haben darf: Ist damit nur Barvermögen und Aktien usw. gemeint oder auch z. B. Immobilienbesitz und wann ist der Stichtag zur Feststellung des Vermögens? Letztes Jahr haben wir ein Heus gekauft und ich habe meiner Frau das Geld von meinem deutschen Konto auf ihr Konto überwiesen, weil ich noch keine Cedula de Extranjeria hatte und deshalb noch kein Konto in Kolumbien eröffnen konnte. Deshalb ist meine Frau auch als alleiniger Besitzer eingetragen. Nach meinen Recherchen war das ein großer Fehler, da meine Frau für das Familiengeld jetzt Schenkungssteuer bezahlen muss. Die Freibeträge scheinen lächerlich gering zu sein.
Wie soll ich wissen, wieviel Geld ich für Einkäufe (was sind überhaupt Einkäufe???) ausgegeben habe? Nicht alle Barabhebungen waren für Einkäufe. Da wurden außerdem Steuern, Versicherungen, Schulgeld, Telefon, Fernsehen und Internet, Gas, Strom und Wasser und was weiss ich noch alles von bezahlt. Und leider ist es in Kolumbien so, dass man fast alle Rechnungen bar bezahlen muss. Es gibt 1000e kleine Geschäfte, wo man auf die Schnelle für 5.000 oder 10.000 Pesos einkauft. Und da gibt es keine Rechnungen. Hier geht so vieles ohne Beleg und man wird ganz dumm angesehen, wenn man eine Rechnung verlangt. Meine deutsche Rente bekomme ich auf ein deutsches Konto und werde diese Kleckerbeträge bestimmt nicht als Auslandsübwerweisung machen, wo die Gebühren teilweise höher sind, als der zu überweisende Betrag. Und bei der Überweisung auf ein Konto bei der Bancolombia haben wir mindestens 7 % Wechselgebühren bezahlt. Und mit meiner Kreditkarte ist das deutlich billiger, wobei ich nicht einmal eine besonders preisgünstige habe.
Wenn ich das richtig sehe, ist leider die Aufzählung von Eisbaer, was alles zur Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung führt, unvollständig. Auf der Seite von Rankia ist noch ein sechster Punkt aufgeführt: "Si el valor total acumulado de consignaciones bancarias, depósitos o inversiones financieras, exceden los $46.418.000" und das verstehe ich nicht. Ich bin weder Steuerfachmann noch kenne ich alle Ausdrücke im Bankgeschäft. Und auf Spanisch schon mal gar nicht und die Übersetzung hilft mir nicht weiter. Vielleicht weiss ja Ernesto, was damit gemeint ist.
Es wird auch Zeit, an meine Steuerklärung in Deutschland zu denken und da ist ebenfalls eine offene Frage, die ich nicht weiss, wie ich es nach mehreren Tagen Google auf Deutsch und auf Spanisch noch recherchieren soll. In Deutschland und wahrscheinlich in Kolumbien auch, gibt es zweierlei Möglichkeiten der steuerlichen Niederlassung. Zum einen wäre der Wohnsitz, was in Deutschland relativ eindeutig, zu etwa 80 %, geregelt ist. Dann gibt es noch den gewöhnlichen Aufenthalt. Und ich weiss jetzt nicht, welche dieser beiden Möglichkeiten auf mich zutrifft. Mein Haus in Deutschland ist komplett eingerichtet und jederzeit bewohnbar und deshalb ist es dort steuerlich ein Wohnsitz. Nach Kolumbien bin ich mit einem Trolley und einer Tasche Handgepäck mit Wäsche, Notebook und Rasierapparat gekommen. Meine Frau verfügte schon vorher über die gesamte Einrichtung und wie gesagt, das Haus ist auf ihren Namen Namen eingetragen. Meiner Meinung nach ist das kein Wohnsitz, da ich auch kein eigenes Zimmer habe und nach deutschen Gesetzen auch nicht die alleinige Schlüsselgewalt. Sollten meine Aufenthaltsorte hier Wohnsitze sein, muss ich in Deutschland einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen. Der würde auch genemigt werden müssen, weil ich die Voraussetzungen dazu erfülle. Es wäre aber ein großer bürokratischer Aufwand, weil ein Formular aus Deutschland von der kolumbianischen Steuerbehörde ausgefüllt werden müsste. Und da weiss ich nicht, ob das beim Superade geht, oder wo sonst. So wie ich es hier bisher kennengelernt habe, müsste ich wahrscheinlich stundenlang quer durch Bogotá fahren und dann ewig warten, bis ich dran wäre. Wahrscheinlich geht das auch nur mit Termin.
Da wäre ich zum Abschluß auch schon bei der DIAN. Einen ganzen Monat habe ich versucht, ein RUT zu machen. Obwohl mein Computer theoretisch alle Voraussetzungen erfüllt, ist es nicht möglich, auf dieser rückständigen Internetseite weiterzukommen. Sie verlangen Adobe Flash, was ich mir zu diesem Zweck nach Jahren des Verzichts auf dieses Sicherheitsrisiko wieder installiert habe. Das war schon schlimm genug. Dann ist eine Java JRE nötig, und da hat die DIAN bei fünf verschiedenen Browsern nicht erkannt, dass ich die neueste Version installiert habe. Da sie uralte Systemvoraussetzungen haben, habe ich tagelang in einer virtuellen Maschine zu diesem Zweck Windows 7 mit allen Updates installiert. Aber auch dessen Internet Explorer hat außer einer Fehlermeldung, dass die Seite der DIAN unsicher sei, nichts gemacht. Java ist und bleibt für sie nicht installiert. Es ist mir unerklärlich, wie man dieses RUT machen kann. Steuerberater und die Camara Comercio müssen das ja auch irgendwie hinkriegen und ich glaube nicht, dass die zehn Jahre alte Computer haben. Als Krönung hat die DIAN nicht einmal eine Emailadresse für diesbezügliche Anfragen. Ich habe mich daher an das Ministerio de Hacienda y Crédito Público gewandt und die haben meine Emails dann an die DIAN weitergeleitet. Nach etwa zehn empfangenen Emails mit Verweisen auf unzählige Gesetze aus lange vergangenen Zeiten kam dann die Antwort, ich solle einen Termin bei der Supercade machen und es dort versuchen. Und das ist absolut unbefriedigend. Wenn ich in Deutschland erstmalig eine Steuererklärung abgebe, bekomme ich automatisch eine Steuernummer. Aber hier leben sie so, wie es vor 50 Jahren in Deutschland war. Alles ist unwahrscheinlich kompliziert. Sie haben teilweise neue Technik, wissen aber nicht, wie man damit alles vereinfachen kann. S. Onlinebanking!!! Zu meiner großen Verwirrung habe ich mir das Formular 210 der DIAN heruntergeladen. Es ist zwar nur eine Seite, aber die hat es in sich. Und Absetzungsmöglichkeiten, wie ich das von Deutschland gewohnt bin, gibt es kaum. Alles muss versteuert werden.
So, jetzt ist meine Anfrage doch ziemlich umfangreich geworden. Ich hoffe mal, dass der Eine oder Andere mir zumindest einen Teil meiner Fragen beantworten kann. Ich weiss, dass Steuergestze ziemlich kompliziert sind und wahrscheinlich komme ich in Kolumbien nicht ohne Steuerberater zurecht. Aber ich möchte mich vorbereiten und möglichst viele Informationen im Vorfeld sammeln.
LG
GoBr
Frage zur Steuererklärung / Declaración de renta
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