Zwar geht es nicht um's Thema, aber du hast eine Klage angesprochen:
Ich musste mal meinen Sohn in eine Schule einklagen. Das Beratungsgespräch von 45 Min. dauerte nur 20 Min. und kostete 190€. Der Einspruch 900. Der Eilantrag beim Verwaltungsgericht 1.200. Am Schluss gönnte sich der Anwalt noch einen kräftigen Schluck aus der Pulle in Form einer Erledigungsgebühr von 700€.
Alles war innerhalb von 10 Tagen erledigt. Am 10. Tag ging alles schnell. Schreiben wechselten zwischen den Partein über den Anwalt hin und her - fertig.
Wenn man aber bedenkt, dass eine Beantragung der Staatsbürgerschaft im Zusammenspiel zwischen
- Einbürgerungsbehörde
- BAMF
- LEE
- Melderegister/LEA
- Polizei/Verfassungsschutz
- Finanzamt
- Schuldnerverzeichnis/Gerichtsvollzieher
- Bildungsbehörde - optional
- Standesamt - optional
verläuft, steht man vor einem sehr komplexen Konstrukt, in dem die meisten Sachbearbeiter keine direkte Verantwortung im Sinne der Führungskompetenz der leitenden Behörde für den einzelnen Vorgang empfinden.
Sie arbeiten zusammen und tauschen relevante Infos aus. Der Ablauf kann sich je nach Bundesland und individueller Situation unterscheiden.
Sind sie überlastet, sind sie bockig und es dauert, wie es dauert. Denn vieles wird auf Landesebene bezahlt, wo die Kassen dauer-klamm sind.
In einer Rechtsschutzversicherung mit Verwaltungsrecht ist nicht immer alles abgedeckt. Sie besteht aus Bausteinen. Manche bezahlen die Beratung, manche nicht. Manche zahlen nur ab Gerichtsverfahren, manche auch eine Einigung - usw. - du musst das Kleingedruckte deiner Rechtschutz lesen.
Wenn du also meine Klage gegen nur einen Player - einem Bezirks-Schulamt - in Relation zum Bürokratiemonster mit Anliegen Einbürgerung nimmst, sind Erfolg und Kosten schwer abzuschätzen.
Halte uns auf dem Laufenden - dieses Thema ist hoch spannend. Noch jede kleinste Erkenntnis ist wertvoll für künftige Leser.
Vielleicht kannst du etwas zu euren Dokumente erzählen. Welche waren in eurem individuellen Fall erforderlich. Wie lange ist deine Frau schon hier und hat sie jemals gearbeitet.
Du schreibst im April 2023 habt ihr los gelegt, obwohl die Reform zur Einbürgerung 2023 verabschiedet, aber erst in diesem Jahr in Kraft trat.
Also hab ihr zu etwas erschwerten Bedingungen losgelegt.
Sorry, dass es so zäh voran geht.