Einbürgerung in Deutschland / Abgabe der Kolumbianischen Staatsbürgerschaft
Verfasst: So 6. Jan 2019, 21:05
.. ich weiß nicht so recht, wohin mit dieser Frage, hier geht es oft um die Gegenrichtung...
Meine Schwiegertochter ist vor einigen Jahren aus Kolumbien hierher gekommen, hat in Dänemark meinen Sohn geheiratet, später ein Kind bekommen und lebt nun mit meinem Sohn und Enkel hier in Deutschland.
Sie möchte gerne die deutsche Staatsbürgerschaft haben und das ist jetzt auch alles so weit fertig, dass sie das Schreiben besitzt, in dem ihr von Deutschland, die Staatsbürgerschaft zugesichert wird.
Da Deutschland nur in wenigen Fällen eine doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt, soll nun die kolumbianische abgegeben werden.
Die Konsulate hier sind nicht besonders freundlich (am Telefon) und verweisen auf ihrer Website.
=> cancilleria.gov.co/tramites_servicios/nacionalidad
Dort steht unter anderem als Erfordernis:
"Von der zuständigen Behörde ausgestelltes Führungszeugnis für Kolumbianer mit Wohnsitz im Ausland."
Welches ist jetzt die Zuständige Behörde? Mir erschließt sich die Logik nicht, dass die Kolumbianer ein deutsches Führungszeugnis haben wöllten..
3 min bevor der Mensch kein Kolumbianer mehr ist...?
Kann es sein, das hier ein kolumbianisches gemeint ist? Gibt es sowas überhaupt.
Es wird auch gefordert, dass jedes Dokument, das nicht in spanisch ist, beglaubigt übersetzt ist. Genügen da deutsche beglaubigte Übersetzer?
Braucht man Apostillen? Wer stellt die aus?
Da alle Dokumente nur 2 Monate gültig sind, wäre es nicht gut, wenn man hier Fehler macht und dann alles von vorn anstoßen muss.
Hat jemand von euch vielleicht schon mal die Prozedur Einbürgerung hier, Ausbürgerung dort vollzogen und kann ein paar Tipps geben?
Gibt es wichtiges, an das man dabei noch denken müsste.
Danke schon mal für eure Hilfe.
yakini
Meine Schwiegertochter ist vor einigen Jahren aus Kolumbien hierher gekommen, hat in Dänemark meinen Sohn geheiratet, später ein Kind bekommen und lebt nun mit meinem Sohn und Enkel hier in Deutschland.
Sie möchte gerne die deutsche Staatsbürgerschaft haben und das ist jetzt auch alles so weit fertig, dass sie das Schreiben besitzt, in dem ihr von Deutschland, die Staatsbürgerschaft zugesichert wird.
Da Deutschland nur in wenigen Fällen eine doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt, soll nun die kolumbianische abgegeben werden.
Die Konsulate hier sind nicht besonders freundlich (am Telefon) und verweisen auf ihrer Website.
=> cancilleria.gov.co/tramites_servicios/nacionalidad
Dort steht unter anderem als Erfordernis:
"Von der zuständigen Behörde ausgestelltes Führungszeugnis für Kolumbianer mit Wohnsitz im Ausland."
Welches ist jetzt die Zuständige Behörde? Mir erschließt sich die Logik nicht, dass die Kolumbianer ein deutsches Führungszeugnis haben wöllten..
3 min bevor der Mensch kein Kolumbianer mehr ist...?
Kann es sein, das hier ein kolumbianisches gemeint ist? Gibt es sowas überhaupt.
Es wird auch gefordert, dass jedes Dokument, das nicht in spanisch ist, beglaubigt übersetzt ist. Genügen da deutsche beglaubigte Übersetzer?
Braucht man Apostillen? Wer stellt die aus?
Da alle Dokumente nur 2 Monate gültig sind, wäre es nicht gut, wenn man hier Fehler macht und dann alles von vorn anstoßen muss.
Hat jemand von euch vielleicht schon mal die Prozedur Einbürgerung hier, Ausbürgerung dort vollzogen und kann ein paar Tipps geben?
Gibt es wichtiges, an das man dabei noch denken müsste.
Danke schon mal für eure Hilfe.
yakini