Seite 1 von 1

Geschäft eintragen lassen / Aufenthalt nach Heirat

Verfasst: Di 17. Jun 2014, 10:13
von lailamaru
Hallo
Hab ne Frage zu unserem Geschäft.
Hab mit meinen Freund zusammen vor kurzem in Kolumbien ein kleines Geschäft eröffnet. ( Geld haben wir von meiner Familie geliehen, ist aber nicht sooo viel.)
Nun geht es darum, das Geschäft bei der Handelskammer einschreiben zu lassen. Also ich war bislang immer mit visa de turista im land. Soviel ich weiss, darf ich in der Situation das Geschäft nicht auf meinen Namen einschreiben lassen. Um das Visa de negocio zu kriegen, hab ich mal gelesen, muss man mindestens 50.000.000 Pesos investiert haben, stimmt das wirklich? soviel wars nämlich eindeutig nicht.
Jetzt sieht die Situation sowieso anders aus. Bin jetzt grad in der Schweiz zu besuch. War anfangs Januar in Kolumbien eingereist, nach drei Monaten hab ich das Visum verlängern lassen, eigentlich hätte ich bis 1. Juli bleiben können, bin aber schon am 20. mai abgereist. da hab ich ja noch ein bisschen mehr als einen monat zugute. richtig?
Nun bin ich am Papierkram erledigen und will so bald alles gemacht ist zurück, um in dem Monat ich noch zugut habe, zu heiraten. Wir haben unsere Pläne ein bisschen geändert und wollen für eine weile in der schweiz wohnen. daher wollen wir gleich nach dem heiraten ein familiennachzugsvisa für ihn beantragen.
Um in kolumbien zu leben, müsste ich mich ja nach der heirat nur auf der botschaft einschreiben lassen. Ich nehme mal an, dass ich dies nicht machen kann, währenddem wir sein familiennachzugsvisa für die schweiz beantragen? oder etwa doch? also müssten wir, wenns länger als einen monat dauert, im ausland (nicht schweiz, nicht kolumbien) auf den bescheid warten oder dürfte ich durch die heirat doch im lande bleiben?
Und was das Geschäft anbelangt, können wir das nach der Heirat auf unsere beiden Namen eintragen lassen ( auch wenn mein wohnsitz vorübergehend nicht in kolumbien sein wird )oder geht das nur auf seinen?( er ist ja kolumbianer)

vielen dank für eure Antworten