Kolumbianisches Namensrecht ...
Verfasst: Mo 10. Aug 2009, 17:10
Kolumbianisches Namensrecht bei binationaler Eheschließung in Deutschland
Wenn ein kolumbianischer Staatsbürger einen deutschen Staatsbürger heiratet und nach deutschem Gesetz den Namen des Deutschen annimmt, hat diese Tatsache, gemäß der kolumbianischen Gesetzgebung keinen Einfluss und ändert nicht automatisch den Nachnamen. Sein Nachname wird weiterhin der sein, der in seiner Geburtsurkunde erscheint, wie auch in seinem kolumbianischen Personalausweis und Reisepass.
Es gibt zum einen die Möglichkeit, nach der standesamtlichen Eintragung der Eheschließung vor den kolumbianischen Behörden, einen Stempel zur Änderung des Personenstands auf die Geburtsurkunde zu setzen, auf dem der Name des deutschen Ehepartners, das Datum der Eheschließung und die Nummer der Heiratsurkunde erscheinen. Aber der Nachname des Betroffenen ändert sich nicht.
Es gibt zum anderen die Möglichkeit, den Nachnamen zu ändern, durch ein Verfahren, das mit einer öffentlichen Urkunde zur Namensänderung beginnt, die in einem kolumbianischen Konsulat oder in einem Notariat in Kolumbien ausgestellt werden kann. Nachdem man im Besitz dieser öffentlichen Urkunde ist, muss bei dem Notariat, bei dem die Geburt eingetragen wurde, mit dem neuen Nachnamen eine neue Geburtsurkunde beantragt werden sowie ein neuer Personalausweis und ein neuer Reisepass.
Die Namensänderung kann nur einmal im Leben vorgenommen werden. Im Falle der Frauen besteht die Möglichkeit, den eigenen ersten Nachnamen beizubehalten plus mit dem Zusatz „de“ und dem gesetzlichen Nachnamen des Ehegatten. Die Namensänderung ist freiwillig. Der Hauptgrund für einen Änderung des Namens ist die Notwendigkeit, die Identität zu definieren.
Quelle: Deutsche BotschaftEs gibt zum einen die Möglichkeit, nach der standesamtlichen Eintragung der Eheschließung vor den kolumbianischen Behörden, einen Stempel zur Änderung des Personenstands auf die Geburtsurkunde zu setzen, auf dem der Name des deutschen Ehepartners, das Datum der Eheschließung und die Nummer der Heiratsurkunde erscheinen. Aber der Nachname des Betroffenen ändert sich nicht.
Es gibt zum anderen die Möglichkeit, den Nachnamen zu ändern, durch ein Verfahren, das mit einer öffentlichen Urkunde zur Namensänderung beginnt, die in einem kolumbianischen Konsulat oder in einem Notariat in Kolumbien ausgestellt werden kann. Nachdem man im Besitz dieser öffentlichen Urkunde ist, muss bei dem Notariat, bei dem die Geburt eingetragen wurde, mit dem neuen Nachnamen eine neue Geburtsurkunde beantragt werden sowie ein neuer Personalausweis und ein neuer Reisepass.
Die Namensänderung kann nur einmal im Leben vorgenommen werden. Im Falle der Frauen besteht die Möglichkeit, den eigenen ersten Nachnamen beizubehalten plus mit dem Zusatz „de“ und dem gesetzlichen Nachnamen des Ehegatten. Die Namensänderung ist freiwillig. Der Hauptgrund für einen Änderung des Namens ist die Notwendigkeit, die Identität zu definieren.