Heirat in EU, Kolumbien oder Dänemark?
Verfasst: Do 13. Jul 2017, 01:39
Hallo,
auch auf die Gefahr hin, dass das Thema das eine oder andere Mal schon behandelt wurde, wollte ich nachfragen, was denn eurer Meinung nach das Sinnvollste Vorgehen für eine Heirat und anschließendes Visum für meine Verlobte ist?
Meines wissens gibt es 3 Varianten, die in Frage kommen:
1) Mittels Schengenvisum in Deutschland heiraten und dann den aufenthaltstitel für Familienangehörige beantragen. Das darf bis zu 6 Monate dauern, das heißt also, dass die Chancen realistisch sind, dass sie erst wieder ausreisen muss und nach positiven Bescheid einreisen darf
2) Heirat in Kolumbien und Visum in Bogota beantragen
3) Hierat in Dänemark - meines Wissens bringt das lediglich den Vorteil mit sich, dass hier das Ehefähigkeitszeugnis nicht erbracht werden muss
könnt ihr mir evtl. weiterhelfen, ob meineInformationen stimmen, ob sie vollständig sind?
Voraussetzung für sie ist meines Wissens der Nachweis von zumindest A1 deutsch, eigenes Einkommen oder (bis sie etwas gefunden hat) ausreichend Einkommen des Ehegatten (also von mir), nachweis über eine Wohnung.
Welche Por/Kontra aufstellung könnt ihr dazu liefern? - Greife hier gerne auf eure Erfahrungen zurück, da ich teils widersprüchliche Informationen finde, was denn sinnvoller ist.
Vielen Dank schon mal für eure Antworten
auch auf die Gefahr hin, dass das Thema das eine oder andere Mal schon behandelt wurde, wollte ich nachfragen, was denn eurer Meinung nach das Sinnvollste Vorgehen für eine Heirat und anschließendes Visum für meine Verlobte ist?
Meines wissens gibt es 3 Varianten, die in Frage kommen:
1) Mittels Schengenvisum in Deutschland heiraten und dann den aufenthaltstitel für Familienangehörige beantragen. Das darf bis zu 6 Monate dauern, das heißt also, dass die Chancen realistisch sind, dass sie erst wieder ausreisen muss und nach positiven Bescheid einreisen darf
2) Heirat in Kolumbien und Visum in Bogota beantragen
3) Hierat in Dänemark - meines Wissens bringt das lediglich den Vorteil mit sich, dass hier das Ehefähigkeitszeugnis nicht erbracht werden muss
könnt ihr mir evtl. weiterhelfen, ob meineInformationen stimmen, ob sie vollständig sind?
Voraussetzung für sie ist meines Wissens der Nachweis von zumindest A1 deutsch, eigenes Einkommen oder (bis sie etwas gefunden hat) ausreichend Einkommen des Ehegatten (also von mir), nachweis über eine Wohnung.
Welche Por/Kontra aufstellung könnt ihr dazu liefern? - Greife hier gerne auf eure Erfahrungen zurück, da ich teils widersprüchliche Informationen finde, was denn sinnvoller ist.
Vielen Dank schon mal für eure Antworten