Heirat in Kolumbien | Fragen zur Apostille und Ehefähigkeitszeugnis
Verfasst: Fr 19. Apr 2019, 13:28
Hallo Zusammen,
ein Übersetzer schrieb mir folgende Antwort:
Punkt1:
Geht es um eine deutschsprachige Apostille, die für die Geburtsurkunde ausgestellt wird und die dann ebenfalls ins Spanische zu übersetzen wäre?
Pinkt2:
Oder meinen Sie unter Umständen eine sog. Überbeglaubigung (die zuweilen auch manchmal Apostille oder auch Zwischenbeglaubigung genannt wird)?
Im Rahmen einer solchen Überbeglaubigung wird vom Landgericht ... (wo meine Unterschriftsprobe und mein Stempelabdruck hinterlegt sind) die Echtheit meiner Unterschrift bzw. meines Stempelabdrucks sowie meine Zulassung als vom Oberlandesgericht ... ermächtigter Übersetzer (in diesem Fall für die spanische Sprache) bescheinigt.
Können Sie hierzu Näheres sagen?
Kann dazu jemand was sagen ob Punkt 1 oder Punkt 2 zutrifft?
Vielen Dank Freunde
ein Übersetzer schrieb mir folgende Antwort:
Punkt1:
Geht es um eine deutschsprachige Apostille, die für die Geburtsurkunde ausgestellt wird und die dann ebenfalls ins Spanische zu übersetzen wäre?
Pinkt2:
Oder meinen Sie unter Umständen eine sog. Überbeglaubigung (die zuweilen auch manchmal Apostille oder auch Zwischenbeglaubigung genannt wird)?
Im Rahmen einer solchen Überbeglaubigung wird vom Landgericht ... (wo meine Unterschriftsprobe und mein Stempelabdruck hinterlegt sind) die Echtheit meiner Unterschrift bzw. meines Stempelabdrucks sowie meine Zulassung als vom Oberlandesgericht ... ermächtigter Übersetzer (in diesem Fall für die spanische Sprache) bescheinigt.
Können Sie hierzu Näheres sagen?
Kann dazu jemand was sagen ob Punkt 1 oder Punkt 2 zutrifft?
Vielen Dank Freunde