Hallo zusammen,
ich habe eine Kolumbianerin kennengelernt und diese kommt nun über eine Sprachschule nach Deutschland.
Ihr Sprachvisum wurde genehmigt (Visum D). Sprachkurs gem. 516 b I AUFENTHG, ERWERBSTÄTIGKEIT NICHT GESTATTET, AUFENTHALTSANZEIGE NACH EINREISE
Ich habe aber noch ein paar Unklarheiten und würde mich sehr über Antworten freuen.
Das Visum ist mit Beginn 5.8.2019 und Ende 2.11.2019 ausgestellt.
1) Ist eine Einreise vorab (sprich am 1.7) bereits möglich? Falls ja muss sie sich dann sofort bei Einreise melden? Und wo? Im Visum steht ja "Aufenthaltsanzeige nach Einreise"
2) Müsste Sie bei vorheriger Einreise wieder erst ausreisen?
3) Erleichtert eine Einreise (zum Beispiel über Österreich) das Ganze?
4) Benötigt Sie ein Return-Ticket bereits oder ist ein One-Way Ticket ausreichend?
5) Die Sprachschule geht offiziell bis Mitte Januar, das vollständige Visum wird dann bei der Behörde in Deutschland ausgestellt, korrekt?
6) Wie einfach ist eine Verlängerung des Visums auf weitere 6 Monate? Was ist hierfür erforderlich?
Vielen Dank
Diverse Visa-Fragen bei Sprachkurs in Deutschland
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