Wir haben unsere Wohnung in Bogota vermietet und der Mietvertrag wird automatisch um 1 Jahr verlängert wenn er nicht 3 Monate vorher gekündigt wird.
Aktuell läuft der Vertrag bis 30.11. des Jahres, wir müssten also bis Ende August 2019 den Vertrag kündigen. Wir benötigen die Wohnung aber erst ab Ende Februar 2020, wollen sie aber auch nicht unnütz 3 Monate leer stehen lassen.
Daher folgende Fragen:
Kann man den Vertrag auch nur um 3 Monate verlängern? Der Mietvertrag sagt da nichts...
oder
Kann man evtl. ein Sonderkündigungsrecht wegen Eigenbedarf zum 28.02.2020 (Kündigung dann Ende 11-2019) geltend machen?
Es gibt ja das Gesetz 820 von 2003, das verstehe ich aber nicht ganz genau.
Mietvertrag, Kündigung wegen Eigenbedarf?
Hier steht mehr!
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