Nützliche Informationen zur regelmäßigen Überprüfung der Erdgasanschlüsse
Verfasst: Sa 24. Aug 2019, 17:26
Folgendes sollte jeder Haus/Wohnungsbesitzer mit Erdgasanschluss wissen.
Die regelmäßigen Überprüfungen der Erdgasanschlüsse im Haushalt zielt darauf ab, Leben zu retten, indem er das Risiko einer Kohlenmonoxidvergiftung reduziert und/oder mögliche Gaslecks aufdeckt werden.
Gemäß den Vorschriften muss mindestens eine regelmäßige Überprüfung der internen Gasversorgungsnetze in Zeiträumen von höchstens 5 Jahren ab Messstelle (interne Netze, Gasgeräte, Lüftungsanlagen und Schornsteine) durchgeführt werden.
In diesem Sinne hat die Energie- und Gaskommission CREG die Resolution 059 von 2012 herausgegeben, die eine Mindest- und Höchstfrist für die Durchführung der regelmäßigen Überprüfung festlegt, und dem Ministerium für Bergbau und Energie auferlegt, eine Verordnung zu erlassen, die vorsieht, wer für die Durchführung dieses Verfahrens sowie für die Verantwortlichkeiten und Rechte der Gasversorger und Nutzer verantwortlich ist.
Die Prüfung ist kostenpflichtig und wird dem Eigentümer der Immobilie in Rechnung gestellt.
Weiter Informationen findet ihr in der Resolution 059 aus dem Jahr 2012.
Die regelmäßigen Überprüfungen der Erdgasanschlüsse im Haushalt zielt darauf ab, Leben zu retten, indem er das Risiko einer Kohlenmonoxidvergiftung reduziert und/oder mögliche Gaslecks aufdeckt werden.
Gemäß den Vorschriften muss mindestens eine regelmäßige Überprüfung der internen Gasversorgungsnetze in Zeiträumen von höchstens 5 Jahren ab Messstelle (interne Netze, Gasgeräte, Lüftungsanlagen und Schornsteine) durchgeführt werden.
In diesem Sinne hat die Energie- und Gaskommission CREG die Resolution 059 von 2012 herausgegeben, die eine Mindest- und Höchstfrist für die Durchführung der regelmäßigen Überprüfung festlegt, und dem Ministerium für Bergbau und Energie auferlegt, eine Verordnung zu erlassen, die vorsieht, wer für die Durchführung dieses Verfahrens sowie für die Verantwortlichkeiten und Rechte der Gasversorger und Nutzer verantwortlich ist.
Die Prüfung ist kostenpflichtig und wird dem Eigentümer der Immobilie in Rechnung gestellt.
Weiter Informationen findet ihr in der Resolution 059 aus dem Jahr 2012.