Familienzusammenführung
Verfasst: So 16. Aug 2009, 01:01
Da nach einer Heirat in Kolumbien bestimmt nicht alle Paare in Kolumbien leben wollen kommt die nächste "Hürde" in Sicht - die Familienzusammenführung.
Die in Eurer Stadt ansässige Ausländerbehörde ist der zuständige Ansprechpartner.
Die Stadt Bonn sagt dazu: Gemeint ist in der Regel der Nachzug von Ehegatten bzw. Lebenspartnern nach Vollendung des 18. Lebensjahres und minderjährigen Kindern. Grundsätzlich benötigen alle Ausländer zur Einreise wegen Familienzusammenführung ein Visum.
Benötigte Unterlagen
Für die Beantragung bei der deutschen Vertretung im Ausland benötigen Sie:
* Pass des Einreisewilligen
* Passkopien der in Deutschland lebenden Familienangehörigen
* Kopie der Aufenthaltsgenehmigung der Familienangehörigen
* Verdienstbescheinigung der letzten 3 Monate der in Deutschland lebenden Familienangehörigen
* bei Selbständigen der letzte Einkommenssteuerbescheid und Gewinn- und Verlustberechnung
* Bescheinigung der Krankenkasse über Familienversicherung
* Kopie des Mietvertrages
* Heirats- bzw. Geburtsurkunden, ggf. Sorgerechtsnachweis
* Nachweis über einfache deutsche Sprachkenntnisse
Sofern weitere Unterlagen erforderlich sind, werden diese im Einzelfall nachgefordert.
Fuente: http://www.bonn.de/rat_verwaltung_buerg ... ml?lang=de
Infos zum Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug aus dem Ausland findet Ihr hier:
http://cdl.niedersachsen.de/blob/images ... 22_L20.pdf
Und hier noch zwei nützliche Links zum selbsterlernen der Deutschen Sprache:
http://www.curso-de-aleman.de/
http://www.dw-world.de/dw/0,,9603,00.html
Wer einen akademischen Titel nachweisen kann, braucht diesen Deutschkurs nicht. Gerecht?
Die in Eurer Stadt ansässige Ausländerbehörde ist der zuständige Ansprechpartner.
Die Stadt Bonn sagt dazu: Gemeint ist in der Regel der Nachzug von Ehegatten bzw. Lebenspartnern nach Vollendung des 18. Lebensjahres und minderjährigen Kindern. Grundsätzlich benötigen alle Ausländer zur Einreise wegen Familienzusammenführung ein Visum.
Benötigte Unterlagen
Für die Beantragung bei der deutschen Vertretung im Ausland benötigen Sie:
* Pass des Einreisewilligen
* Passkopien der in Deutschland lebenden Familienangehörigen
* Kopie der Aufenthaltsgenehmigung der Familienangehörigen
* Verdienstbescheinigung der letzten 3 Monate der in Deutschland lebenden Familienangehörigen
* bei Selbständigen der letzte Einkommenssteuerbescheid und Gewinn- und Verlustberechnung
* Bescheinigung der Krankenkasse über Familienversicherung
* Kopie des Mietvertrages
* Heirats- bzw. Geburtsurkunden, ggf. Sorgerechtsnachweis
* Nachweis über einfache deutsche Sprachkenntnisse
Sofern weitere Unterlagen erforderlich sind, werden diese im Einzelfall nachgefordert.
Fuente: http://www.bonn.de/rat_verwaltung_buerg ... ml?lang=de
Infos zum Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug aus dem Ausland findet Ihr hier:
http://cdl.niedersachsen.de/blob/images ... 22_L20.pdf
Und hier noch zwei nützliche Links zum selbsterlernen der Deutschen Sprache:
http://www.curso-de-aleman.de/
http://www.dw-world.de/dw/0,,9603,00.html
Wer einen akademischen Titel nachweisen kann, braucht diesen Deutschkurs nicht. Gerecht?