Neue Gesetzgebung zum Erwerb, Verlust und Wiedererlangung der kolumbianischen Staatsangehörigkeit

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Eisbaer
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Neue Gesetzgebung zum Erwerb, Verlust und Wiedererlangung der kolumbianischen Staatsangehörigkeit

Beitrag von Eisbaer »

Am 25. September 2023 wurde in Kolumbien ein neues Gesetz zum Erwerb, Verlust und Wiedererlangung der kolumbianischen Staatsangehörigkeit verabschiedet (Ley 2332 de 2023) . Dieses Gesetz ersetzt die bisherige Gesetzgebung von 1993 und enthält einige wichtige Änderungen.

Erwerb der kolumbianischen Staatsangehörigkeit

Die kolumbianische Staatsangehörigkeit kann durch Geburt oder durch Naturalisation erworben werden.
  • Erwerb durch Geburt: Ein Kind erwirbt die kolumbianische Staatsangehörigkeit durch Geburt, wenn mindestens einer seiner Elternteile kolumbianischer Staatsbürger ist oder wenn es im kolumbianischen Staatsgebiet geboren wird und seine Eltern nicht bekannt sind oder keine Staatsangehörigkeit besitzen.
  • Erwerb durch Naturalisation: Ausländer können die kolumbianische Staatsangehörigkeit durch Naturalisation erwerben, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
    Man muss mindestens 5 Jahre lang legal in Kolumbien gelebt haben. Für mit Kolumbianern Verheiratete verkürzt sich dieser Zeitraum auf 2 Jahre.
    Man soll über einen guten Ruf verfügen und dürfen keine strafrechtliche Verurteilung haben.
    Man muss die spanische Sprache beherrschen und über Grundkenntnisse der kolumbianischen Geschichte und Kultur verfügen.
Gemäß Artikel 11 des Ley 2332 de 2023 sind Ausländer ab einem Alter von 65 Jahren von der Ablegung des Tests für die Naturalisation befreit.
Diese Bestimmung wurde eingeführt, um den Erwerb der kolumbianischen Staatsangehörigkeit für ältere Ausländer zu erleichtern.

Verlust der kolumbianischen Staatsangehörigkeit

Die kolumbianische Staatsangehörigkeit kann nur durch einen freiwilligen Verzicht verloren gehen. Dieser Verzicht muss vor dem kolumbianischen Außenministerium oder einem kolumbianischen Konsulat im Ausland erklärt werden.

Wiedererlangung der kolumbianischen Staatsangehörigkeit

Kolumbianische Staatsbürger, die ihre Staatsangehörigkeit verloren haben, können sie wiedererlangen, wenn sie einen Antrag auf Wiedererlangung der Staatsangehörigkeit beim kolumbianischen Außenministerium oder einem kolumbianischen Konsulat im Ausland stellen.

Besondere Bestimmungen

Die neue Gesetzgebung enthält auch einige besondere Bestimmungen für bestimmte Personengruppen, z. B. für Kinder von kolumbianischen Eltern, die im Ausland geboren wurden, oder für Personen, die die kolumbianische Staatsangehörigkeit verloren haben, weil sie sich in einem anderen Land naturalisiert haben.

Die neue Gesetzgebung zu Erwerb, Verlust und Wiedererlangung der kolumbianischen Staatsangehörigkeit ist eine positive Entwicklung. Sie enthält einige wichtige Änderungen, die den Erwerb der kolumbianischen Staatsangehörigkeit erleichtern und die Rechte von Personen schützen, die die kolumbianische Staatsangehörigkeit verloren haben.
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