Ruhestand im Ausland / WISO TIPP / ZDF
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Ruhestand im Ausland / WISO TIPP / ZDF
Läuft gerade im ZDF:
Der Umzug ins Ausland hat Folgen für Rente, Krankenversicherung und Erbrecht. Der WISO-Tipp zeigt, was man beachten sollte, wenn man seinen Ruhestand ganz oder zeitweise im Ausland verbringen will-
--> zdf.de/ZDFmediathek#/beitrag/video/2236488/WISO-Tipp:-Ruhestand-im-Ausland
Der Umzug ins Ausland hat Folgen für Rente, Krankenversicherung und Erbrecht. Der WISO-Tipp zeigt, was man beachten sollte, wenn man seinen Ruhestand ganz oder zeitweise im Ausland verbringen will-
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- Kolumbienfan
- Beiträge: 181
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Ruhestand im Ausland / WISO TIPP / ZDF
Danke Ernesto für dieses informative Video
.
Ich denke wer wirklich seinen Ruhestand ganz oder teilweise im Ausland verbringen will (auch ich trage mich mit diesem Gedanken, obwohl ich bis zum Erreichen der ATZ-Phase noch ein paar Jahre aktives Berufsleben vor mir habe) kommt um eine vernünftige/professionelle Rentenberatung nicht herum.
Ein ergänzender Hinweis:
Das im Video gezeigte Paar hat seinen Erstwohnsitz in Deutschland (d.h. gewöhnliche Aufenthaltsdauer in Deutschland muss mehr als 183 Tage/Jahr betragen).
Wer kürzer in Deutschland verweilt, die Zelte nicht ganz abbrechen will, und in noch mit Zweitwohnsitz gemeldet bleibt, für den greift bei vielen Kommunen die in 2011 neu eingeführte Zweitwohnsitzsteuer (10 % der Jahresnettokaltmiete).
Wer mietfrei wohnt (z.B. Eigenheim oder bei Angehörigen angemeldet), bleibt dennoch Zweitwohnsitz-steuerpflichtig - die Berechnung erfolgt auf Basis der ortsüblichen Vergleichsmiete (in teuren Ballungsgebieten wie München, Frankfurt oder Stuttgart kommt da schnell eine Zusatzsteuerlast jenseits der 1 T€/Jahr zusammen).

Ich denke wer wirklich seinen Ruhestand ganz oder teilweise im Ausland verbringen will (auch ich trage mich mit diesem Gedanken, obwohl ich bis zum Erreichen der ATZ-Phase noch ein paar Jahre aktives Berufsleben vor mir habe) kommt um eine vernünftige/professionelle Rentenberatung nicht herum.
Ein ergänzender Hinweis:
Das im Video gezeigte Paar hat seinen Erstwohnsitz in Deutschland (d.h. gewöhnliche Aufenthaltsdauer in Deutschland muss mehr als 183 Tage/Jahr betragen).
Wer kürzer in Deutschland verweilt, die Zelte nicht ganz abbrechen will, und in noch mit Zweitwohnsitz gemeldet bleibt, für den greift bei vielen Kommunen die in 2011 neu eingeführte Zweitwohnsitzsteuer (10 % der Jahresnettokaltmiete).
Wer mietfrei wohnt (z.B. Eigenheim oder bei Angehörigen angemeldet), bleibt dennoch Zweitwohnsitz-steuerpflichtig - die Berechnung erfolgt auf Basis der ortsüblichen Vergleichsmiete (in teuren Ballungsgebieten wie München, Frankfurt oder Stuttgart kommt da schnell eine Zusatzsteuerlast jenseits der 1 T€/Jahr zusammen).
COLOMBIA…. el único riesgo es que te quieras quedar
Diashow Providencia: http://www.youtube.com/watch?v=9iq9Xr3ERxE
Diashow San Andrés: http://www.youtube.com/watch?v=9h8Pf266wig
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