ich möchte das Thema „Partnervisum“ gern nochmal aufwärmen, obwohl es hier ja schon des Öfteren recht detailliert thematisiert wurde.
Zum Hintergrund:
Befinde mich grad im Vorfeld meiner ersten Visa- Verlängerung (Partner-Visum per union libre).
Im Grunde war eine Heirat beiderseits zwar nie geplant, dennoch bestehen derzeit zarte Überlegungen, ob eine Heirat nicht doch gewisse Vorteile mit sich bringen würde, speziell in Sachen Visa (so zumindest die fragende Meinung meiner Partnerin).
Nun, soweit ich richtig informiert bin, bestehen bezüglich Visa- Angelegenheiten (Anzahl der Verlängerungen bzw. Dauer bis zum Erhalt einer Residencia) wohl keinerlei Unterschiede. Beide werden völlig gleich gehandhabt. Wenngleich, sicher bin ich mir nicht. Daher oben Genanntes bitte als Frage verstehen, die soeben in den Raum gestellt wurde

Zumal sich mir widersprüchliche Aussagen auftun. Ich lese (auch hier) immer mal wieder davon, egal mit welchem der beiden Visados (conyuge oder companero permanente), dass man nach 3 Jahren die Residencia beantragen kann. (????)
Nun habe ich bereits von mehreren Seiten mit eigenen Erfahrungen (alle verheiratet) wiederum gehört, dass es die Residencia erst nach 5 Jahren gibt. (????)
Etwas zynisch ausgedrückt würde ich vermuten, dass die Betonung bei der 3-Jahres-Aussage allein auf dem Wörtchen „kann“ liegt.
Aber im Ernst: Hat denn jemand von Euch verlässliche Infos, die sich auch aus der Praxis bestätigen lassen? Oder anders gefragt: Gibt es eine konkrete Quelle für die 3-Jahres- Aussage? Ist das ggf. neu?
Anschließende Frage dazu wäre dann die Anzahl bzw. die Zeitfenster der Beantragungen/ Bewilligungen.
Nach meinen Infos: Erst- und Zweitbewilligung gilt jeweils für ein Jahr. Danach gibt’s dann ein Visado mit 3 Jahren Gültigkeit (wo wir dann auch bei 5 Jahren wären).
Kann das jemand bestätigen??
Und eine letzte Frage zum Thema Heirat bzw. Ehe im Allgemeinen (insbesondere an alle „Ja-Sager“

Ich muss gestehen, dass ich mich mit dieser Thematik bisher nie ernsthaft auseinandergesetzt habe, folglich fehlte mir bis dato auch die entsprechende „Sensibilität“ dafür.
Gibt es aus Eurer Erfahrung/ Eures Wissens noch andere (behördliche/ bürokratische) Bereiche, in denen eine Ehe ggf. vorteilhafter als ein eingetragene Lebensgemeinschaft sein könnte?
Also, ich freu mich über Eure aufklärenden und hilfreichen Antworten und möchte mich für Eure Bemühungen schon mal im Voraus bedanken!
Saludos Andres